Der Fall des Koran-Vorlesers Amer G., der in Witten regelmäßig öffentlich aus dem Koran vorliest, sorgt für politische Debatten. Das lokale Jobcenter in Witten hatte ihn bereits im August 2023 von der regulären Arbeitsvermittlung ausgenommen, da eine Vermittlung wegen seines "Hintergrundes" als nicht möglich und potenziell gefährlich eingestuft wurde.
Trotz Befreiung von den Terminen fließt die finanzielle Unterstützung weiter. Die Zuständigkeit für das Jobcenter liegt beim Ennepe-Ruhr-Kreis und nicht bei der Arbeitsagentur.
CSU-Sozialpolitiker Peter Aumer fordert, dass bei verweigerter Mitwirkung der Geldfluss eingestellt werden müsse. Er betont die wichtige Priorität des Mitarbeiterschutzes in Jobcentern und fordert bei nötigen Sicherheitsbedenken den Einsatz strenger Schutzmaßnahmen zur Durchsetzung von Terminen.
Hülya Düber, ebenfalls CSU, kritisiert die aktuelle Praxis und fordert eine umfassende Aufarbeitung, warum diese Situation über Jahre geduldet wurde. Für Düber sind Sicherheitsbedenken kein Grund, die Arbeitsvermittlung faktisch einzustellen, sondern erfordern alternative Betreuungskonzepte.
Auch die NRW-Landesregierung weist darauf hin, dass es rechtswidrig sei, Personen wegen Gefährdungspotenzial ohne weitere Prüfung von der Arbeitsvermittlung auszunehmen. CDU-Sozialsprecher Marc Biadacz sieht im Fall Amer G.
eine gravierende Herausforderung und fordert, dass Menschen, die Sicherheitsrisiken für Behördenmitarbeiter verursachen, zügig aus Deutschland entfernt werden sollten. Zudem spricht er sich für mehr Befugnisse bei Abschiebungen aus, um die Sicherheitsordnung zu schützen.
