Nach Wahlsieg in Sachsen-Anhalt: Frei droht AfD erstmals mit dem Bundeszwang Unionsfraktionschef Thorsten Frei (53, CDU) Berlin – Nach dem AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt bringt Unionsfraktionschef Thorsten Frei (53, CDU) ein scharfes Instrument gegen eine mögliche verfassungswidrige Politik der AfD ins Spiel: den sogenannten Bundeszwang. „Sollte es die Lage erfordern, werden wir selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und dafür alle Instrumente nutzen“, sagte Frei dem RND.

Dazu gehöre auch Artikel 37. Der Bundeszwang wurde in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie angewendet.

Dieser ermöglicht es der Bundesregierung, gegen ein Land vorzugehen, wenn dieses gegen seine verfassungsrechtlichen Pflichten verstößt oder Bundesgesetze nicht erfüllt. Dafür braucht es die Zustimmung des Bundesrates.

Im Extremfall könnte der Bund den Landesbehörden direkt Weisungen erteilen. Frei betonte allerdings, der Bundeszwang sei eine „Ultima Ratio“.

Wenn es nötig sei, habe der Staat aber die Instrumente, „um die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Ganzen zu schützen“. Das sei für ihn „eine pure Selbstverständlichkeit“.

Deutschland sei schließlich eine „wehrhafte Demokratie“. Die vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte AfD prüft derzeit in Sachsen-Anhalt, ob sie eine Regierung bilden kann.

Auch Justizministerin warnt vor Rechtsbruch

Auch mit dem Abschneiden der eigenen Partei ging Frei hart ins Gericht. Das CDU-Ergebnis sei „grottenschlecht“, sagte er.

„Da gibt es kein Drumherumreden.“ Die Union müsse zur Kenntnis nehmen, dass sie mit ihrer Politik, ihren Inhalten und der Art ihrer Vermittlung nicht überzeugt habe. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (57, SPD) nahm ebenfalls mögliche Rechtsverstöße einer AfD-Landesregierung ins Visier.

Sie rief Beamte dazu auf, sich rechtswidrigen Weisungen zu widersetzen. „Beamtinnen und Beamte schwören einen Eid auf die Verfassung“, sagte Hubig.

Wer den Eindruck habe, dass ihm rechtswidrige Weisungen erteilt würden, müsse seine Bedenken intern klar äußern. Man könne sich nicht darauf zurückziehen, „dass man nur tue, was einem gesagt wurde“.

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