Mail von Martenstein: Sehr geehrte Frau Maja S., Harald Martenstein (72) schreibt die tägliche Kolumne in BILD Sie waren ein großer, starker Mann namens Heiko und brachen ihre Ausbildung in der Spezialeinheit GSG 9 ab. Sie wurden Polizist und hatten Einsätze in Afghanistan.

Eines Tages wurden Sie außerdem eine Frau. Sie sammelten aber auch verbotene Pornografie, in der Kinder gequält und missbraucht wurden.

Jetzt stehen Sie, mit 55 und nicht zum ersten Mal, vor Gericht. Der Vorwurf: Vergewaltigung einer 15‑Jährigen bei McDonalds in der Damentoilette.

Sie sind geständig. Unter „Vergewaltigung“ versteht man meist ein Eindringen in den Körper.

Nicht klar ist mir, ob die Tatwaffe Ihr Penis war. Sind Sie umoperiert?

Solche Details bleiben nichtöffentlich. Ein Indiz: Sie sitzen im Männerknast.

Und Ihr Opfer nennt Sie „er“. Manche regen sich auf, weil Zeitungen einen Vergewaltiger „Polizistin“ nennen.

Das tun sie auch aus Vorsicht. „Misgendering“ kann nach dem Selbstbestimmungsgesetz mit hohem Bußgeld belegt werden.

Auch die Verwendung des Wortes „Transe“ kann teuer werden, bisherige Höchststrafe: 6000 Euro. Vielleicht könnten Sie also Ihr Opfer verklagen, weil das vergewaltigte Mädchen Sie hartnäckig einen „er“ nennt.

Beharrliches, abwertendes Misgendern wird als Stalking gewertet und darf im Extremfall mit drei Jahren Haft bestraft werden. Die Mindeststrafe bei Vergewaltigung: nur zwei Jahre.

Haben Sie eine Meinung zu dieser Kolumne? Hier können Sie Harald Martenstein eine Mail schreiben.

Haben Sie eine Meinung zu diesem Artikel? Hier können Sie uns schreiben.Haben Sie Fehler entdeckt?

Dann weisen Sie uns gern darauf hin.