In Sachsen-Anhalt wählen rund 1,7 Millionen Bürger am Sonntag einen neuen Landtag. Die erste Sitzung des neuen Parlaments ist für den 6.

Oktober geplant, spätestens 30 Tage nach der Wahl. Während zu dem Zeitpunkt die Zusammensetzung des Landtags feststeht, ist die Bildung einer neuen Regierung offen und könnte sich über längere Zeit hinziehen.

In der Eröffnungssitzung müssen ein Landtagspräsident und mindestens ein Vizepräsident gewählt werden, damit der Landtag arbeitsfähig ist. Die stärkste Fraktion schlägt den Landtagspräsidenten vor, falls ihr Kandidat keine Mehrheit erhält, können weitere Fraktionen Kandidaten aufstellen.

Die Wahl des Ministerpräsidenten ist nicht an eine Frist gebunden. Bis zur Wahl und Vereidigung der neuen Regierung bleibt die bisherige Landesregierung unter Ministerpräsident Sven Schulze als geschäftsführende Regierung im Amt, ohne eine zeitliche Begrenzung.

Selbst eine AfD-Mehrheit verpflichtet nicht zur Regierungsbildung, entscheidend ist eine Mehrheit im Landtag für einen Ministerpräsidenten. Bei einem erfolglosen Wahlgang beginnt eine Frist von sieben Tagen für einen weiteren Versuch, danach bleiben 14 Tage für eine Entscheidung über Neuwahlen.

Ein dritter Wahlgang erfordert dann nur noch eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bereits 2021 dauerte die Regierungsbildung in Sachsen-Anhalt mehr als zwei Monate, nachdem der Landtag zusammengetreten war.

Sollte die AfD stärkste Fraktion werden, aber keine Mehrheit für einen Ministerpräsidenten erzielen, kann sich die Regierungsbildung entsprechend verzögern.