Nach CSD-Anschlag: Das ist der 10-Punkte-Plan gegen Islam-Terroristen Nach dem Anschlag auf den CSD fahndete die Polizei öffentlich nach dem Täter Abdul Ballout (21). Er wurde am Tag danach von der Polizei erschossen Berlin – Mit einem Zehn-Punkte-Plan will die Bundesregierung stärker gegen islamistischen Terror vorgehen.

Dafür sollen Strafen verschärft und auch jüngere Täter ins Visier genommen werden. Damit sollen Konsequenzen aus dem Terroranschlag beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin gezogen werden.

Innenminister Alexander Dobrindt (56, CSU) und Justizministerin Stefanie Hubig (57, SPD) stellten den Plan kurz vor der Kabinettssitzung vor. Das ist der Plan gegen islamistischen Terror

Gefährder sollen stärker überwacht werden – auch durch den vermehrten Einsatz von Fußfesseln, kündigte Dobrindt an.

Ihre Bewegungsfreiheit solle so stark eingeschränkt werden. Die Datenüberwachung wird verschärft, Bundes- und Landesbehörden sollen sich besser austauschen können.

Dabei geht es auch um Informationen darüber, wer wann und wo mit wem kommuniziert hat. Messerangriffe sollen zukünftig als Verbrechen eingestuft und mit mindestens einem Jahr Haft bestraft werden.

„Diese Hochstufung ist dringend notwendig“, sagte Dobrindt. „Wer zukünftig mit Messern auf Personen losgeht, wird damit rechnen müssen, dass er mit einem Jahr Mindestfreiheitsstrafe belangt wird.“ Gerade islamistische Anschläge waren in den vergangenen Jahren häufig mit Messern oder Fahrzeugen verübt worden.

Das Verbreiten von Propagandamitteln für den islamischen Staat soll konsequent bestraft werden können, kündigte Justizministerin Hubig an. Dazu werde die Bundesregierung den Straftatbestand erweitern, der das Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen unter Strafe stellt.

Gegen Spendensammler, die Geld für Terrororganisationen sammeln, soll ein eigener Straftatbestand geschaffen werden. Sicherheitsbehörden und Justiz sollen enger zusammenarbeiten.

„Wenn sie wichtige Informationen dazu haben, ob eine Person sich radikalisiert hat und gewaltbereit ist, dann müssen solche Informationen auch der Justiz zur Verfügung stehen“, sagte Hubig. Auch auf die Entscheidungen von Gerichten soll die Sicherheit mehr im Vordergrund stehen.

Hubig kündigte an, „dass die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung berücksichtigt werden müssen, wenn Gerichte darüber entscheiden, ob eine Strafe überhaupt zur Bewährung ausgesetzt werden kann.“

Bei heranwachsenden Tätern (18 bis 21 Jahre alt) soll Jugendstrafrecht nur noch dann angewendet werden dürfen, wenn das Gericht dafür eine ausdrückliche Begründung liefert. „Es darf nicht sein, dass Gerichte das Jugendstrafrecht einfach automatisch anwenden, ohne sich im Urteil ausdrücklich damit auseinanderzusetzen“, sagte Hubig.

„Jugendstrafrecht ist keine Kuscheljustiz.“

Strafverfahren wegen terroristischer Straftaten von Jugendlichen sollen vor darauf spezialisierten Jugendschöffengerichten und Jugendkammern verhandelt werden. Die Präventionsarbeit gegen extremistische Gewalt soll ausgeweitet werden.

Justizministerin Stefanie Hubig (57, SPD) und Innenminister Alexander Dobrindt (56, CSU) stellten den 10-Punkte-Plan vor

CSD-Attentäter war der Polizei bekannt

Innenminister Dobrindt erinnerte mit drastischen Worten noch einmal an den Anschlag auf den CSD: Der Attentäter Abdul Ballout sei am 25. Juli „auf Menschenjagd gegangen“. Er hatte eine Frau getötet und mindestens 31 Menschen teils schwer verletzt.

Der 21-Jährige konnte danach fliehen und wurde einen Tag später von Polizisten in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau erschossen. Dabei war der IS‑Anhänger bei der Polizei bekannt und befand sich trotz Verurteilung auf freiem Fuß.

Das Maßnahmenpaket soll laut Dobrindt nun dafür sorgen, „dass Täter, die eindeutig als Gefährder eingestuft sind, stärker überwacht werden, Fußfesseln bekommen und auch deutlich stärkere Strafen ausgesprochen werden.“

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