Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst hat angekündigt, ein Verbot der AfD prüfen zu lassen. Dazu sollen Experten ermitteln, ob und wie ein solcher Schritt rechtlich möglich ist.

Wüst sieht darin eine Maßnahme zum Schutz der Verfassung. Kritiker weisen darauf hin, dass ähnliche Verbote in der Vergangenheit zu massiven Verhaftungen führten.

Bei dem Verbot der KPD 1956 wurden mehrere Tausend Mitglieder, darunter viele Jugendliche, inhaftiert. Zudem wird die Befürchtung geäußert, die AfD könnte sich einfach unter neuem Namen wieder gründen.

Manche schlagen deshalb vor, Verbote allgemeiner zu formulieren. Auch wird auf die logistischen Schwierigkeiten hingewiesen, die das Unterbringen vieler Häftlinge mit sich brächte.

Insgesamt steht die Debatte im Zusammenhang mit der Sorge vor dem Einfluss der AfD in der Politik, obwohl das Grundgesetz keinen Schutz vor dem Verlust eines Amtes durch wachsende Wähleranteile vorsieht.