Landgerichts-Beschluss: Dynamo muss gefeuerten Boss wieder einsetzen Dynamo-Geschäftsführer Stephan Zimmermann und Aufsichtsrats-Boss Michael Ziegenbalg Das Hin und Her im Aufsichtsrat von Dynamo Dresden geht weiter! So hat das Landgericht Dresden den Rausschmiss von Thomas Blümel (61) aus dem Aufsichtsrat per vorläufigem Beschluss gestoppt.
Das Urteil des Ehrenrats wird außer Vollzug gesetzt. Blümel wurde offiziell wegen eines „Verstoßes gegen die Sorgfalt und Treuepflicht“ aus dem Amt entfernt.
Der Vorwurf: Angeblich soll er Vereinsinterna an Dritte weitergegeben haben. Durch Fakten oder gar Beweise belegt wurde die schwerwiegende Anschuldigung in der Erklärung des Vereins damals nicht.
Nun scheint das Landgericht offenbar Zweifel an dem vereinsinternen Verfahren des Ehrenrats zu hegen. BILD liegt der Beschluss vor.
Thomas Blümel bekommt seinen Posten im Aufsichtsrat laut Gerichts-Beschluss zurück
Dort heißt es: „Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung über die Wirksamkeit des Beschlusses des Ehrenrates vom 03.09.2026 (ERV 12/2025) alle seine mitgliedschaftlichen Rechte uneingeschränkt zu belassen, insbesondere sein Amt als Aufsichtsratsmitglied, sein aktives und passives Wahlrecht, sein Stimm-, Antrags- und Rederecht sowie sein Recht zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung.“
Im November stehen Neuwahlen des Ehrenrats an
Außerdem darf Blümels Platz im Nachrückverfahren nicht neu besetzt werden. Richter Norbert Bahr gibt als Grund an: „Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund sind ausreichend glaubhaft gemacht“.
Die Aussetzung ist geltend „bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung über die Wirksamkeit“ des Ehrenrats-Beschlusses. Dynamo könnte gegen diesen Beschluss Rechtsmittel vor dem Oberlandesgericht einlegen.
Unklar, ob der Verein dies tun wird. Auf die Arbeit des Gremiums bei Dynamo Dresden wirft das zunächst kein gutes Licht.
Ehrenrats-Chef Andreas Göckeritz ist in führender Funktion Chef des Organs und im Verein längst nicht mehr unumstritten. Blümels Anwalt Karsten Schmidt erklärte auf BILD-Nachfrage: „Das Landgericht Dresden hat in seinem vorläufigen Beschluss meine schon vor 10 Tagen öffentlich geäußerte Auffassung bestätigt, dass der Beschluss des Ehrenrates gegen meinen Mandanten keinen Bestand haben wird.“
Schmidt weiter: „Ich würde mir wünschen, dass nunmehr Rationalität und Rechtsstaatlichkeit endlich wieder Grundlage des Handelns des Gremiums werden.
Über alles Weitere entscheidet die Mitgliederversammlung im November.“ Dann stehen u.a. Neuwahlen des Ehrenrates an.
Die Unruhe hinter den Kulissen kommt zudem zur Unzeit, da es auch sportlich aktuell nicht rundläuft. Trainer Thomas Stamm erklärte dazu bereits in der Vorwoche: „Wir, Mannschaft, Trainer und Betreuer, können in Ruhe arbeiten, das ist das Wichtigste.
Und trotzdem wäre es schön, wenn es diese Störfeuer nicht gäbe, und sich alle auf das Wesentliche konzentrieren könnten.“
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