Die liechtensteinische Regierung hat entschieden, die Liegenschaft "Zollhaus Steg" nicht zu veräußern. Stattdessen wird das Objekt weiterhin im Besitz des Landes verbleiben.
Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren die erfolglosen Verkaufsversuche über mehrere Jahre sowie das Fehlen potenzieller Käufer, die bereit gewesen wären, marktgerechte Preise zu zahlen. Zudem wurde die strategische Bedeutung der Liegenschaft neu bewertet und der steigende Bedarf an eigenen Immobilien für staatliche Zwecke berücksichtigt.
Vor dem Beschluss hat die Stabsstelle für staatliche Liegenschaften bereits mit der Erarbeitung von Nutzungskonzepten und der Einschätzung des Sanierungsbedarfs begonnen. Alternativ werden konkrete Vermietungsmöglichkeiten geprüft und speziell staatliche Nutzungen als Optionen weiterverfolgt.
Mit diesem Vorgehen wurde dem Anliegen eines Postulats entsprochen, das am 1. April 2026 an die Regierung überwiesen worden war, den geplanten Verkauf abzulehnen und stattdessen eine nachhaltige Zukunftsplanung für die Liegenschaft zu gewährleisten.
