Die Regierung hat am 1. September 2026 die Antwort auf ein Postulat zur möglichen Übernahme von Schulkosten für Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Ausland verabschiedet.

Das im November 2024 eingereichte Anliegen forderte eine Prüfung, wie das Bildungsangebot für diese Kinder verbessert und ob gesetzliche Anpassungen mit finanziellen Folgen erforderlich sind. Aktuell sind Kinder mit erheblichem Förderbedarf im Rahmen der Sonderschulung laut Schulgesetz und der Verordnung über schulische Fördermaßnahmen kostenfrei auch an anerkannten ausländischen Sonderschulen betreut.

Die Problematik betrifft jedoch einzelne Kinder, deren Leistungsfähigkeit altersgemäß ist, aber bei denen besondere Bedürfnisse bestehen, für die das aktuelle System nicht immer ausreichend ist. Eine pauschale Übernahme von Schulkosten für von Eltern gewählte Auslandsschulen außerhalb des anerkannten Sonderschulwesens lehnt die Regierung ab, da dies einen grundlegenden Systemwechsel bedeuten würde und als nicht erforderlich gilt.

Insgesamt sieht die Regierung das bestehende Bildungssystem als gut funktionierend mit umfassenden Fördermöglichkeiten, sodass Anpassungen nur gezielt und unter klar definierten Bedingungen vorgenommen werden sollen.