Die Regierung untersucht Möglichkeiten zur Verbesserung des Bildungsangebots für Kinder und Jugendliche mit medizinisch bedingten besonderen Bedürfnissen. Dabei steht im Zentrum, ob gesetzliche Anpassungen notwendig sind und wie sich die Kostenübernahme von Schulkosten, vor allem im Ausland, gestalten könnte.

Aktuell ist gemäß Schulgesetz und Verordnung über schulische Fördermaßnahmen (SchulFMV) die Förderung von Kindern mit ausgeprägtem Sonderbedarf oder Behinderung geregelt. Diese Sonderschulungen sind kostenfrei und können auch an anerkannten ausländischen Einrichtungen erfolgen, sodass hierfür keine Änderungen nötig erscheinen.

Kritisch sind jedoch Einzelfälle, bei denen die betroffenen Kinder zwar eine Beeinträchtigung aufweisen, deren schulische Leistungsfähigkeit aber grundsätzlich altersgerecht ist. Hier können die bestehenden Förderinstrumente an ihre Grenzen stoßen, was eine bedarfsgerechte Beschulung erschwert.

Die Prüfung ergab, dass eine gezielte Weiterentwicklung der SchulFMV zur Klarstellung von Fördermöglichkeiten sinnvoll wäre. Eine pauschale Kostenübernahme für von Eltern frei gewählte Auslandsschulen, die nicht dem anerkannten Sonderschulwesen angehören, wird hingegen als nicht sinnvoll erachtet, da sie einen grundlegenden Systemwechsel bedeuten würde.

Die Regierung sieht das derzeitige System insgesamt als gut funktionierend mit ausreichenden Unterstützungsangeboten an. Etwaige Änderungen sollten daher differenziert, klar geregelt und vorsichtig umgesetzt werden.