Das Ministerium für Gesellschaft und Justiz hat die aktuelle Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch in Liechtenstein präzisiert. Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2015 sind Schwangerschaftsabbrüche bei ärztlicher Begleitung straffrei, wenn sich Frauen in einer persönlichen Krise oder Notlage befinden.
Die Einnahme der zweiten Tablette bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch ist auch in Liechtenstein erlaubt, nachdem die erste Tablette meist im Ausland eingenommen wird. Eine eigenständige Abtreibung ohne ärztlichen Beistand bleibt jedoch strafbar.
Es besteht kein generelles Informations- oder Beratungsverbot für Ärzte, Psychologen oder Schwangerschaftsberatungsstellen. Diese dürfen betroffene Frauen individuell über medizinische Optionen und Einrichtungen beraten und informieren, auch das Weitergeben von Adressen entsprechender Kliniken ist zulässig.
Öffentliches Bewerben von Abbruchmethoden ist dagegen verboten. Kostenlose und vertrauliche Beratung wird unter anderem von der Stelle schwanger.li angeboten, die verschiedene Lösungsmöglichkeiten offen bespricht.
Das Ministerium betont, dass die Unterstützung und der Gesundheitsschutz der Frauen im Mittelpunkt stehen und fordert eine korrekte Darstellung der Rechtslage, um Ängste bei betroffenen Frauen zu vermeiden.
