Die neue Umsetzung der EU-Richtlinie 2026/470 bringt wesentliche Erleichterungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in Liechtenstein. Nach dieser Änderung sind künftig nur noch Unternehmen oder Konzerne mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen.

Diese Regelung setzt die EU-Vorgaben aus dem Februar 2026 um und baut auf der bereits Anfang Juli 2024 in nationales Recht übernommenen Richtlinie 2022/2464 (CSRD) auf. Während die vorherige Richtlinie bereits eine umfangreiche Berichtspflicht für viele Unternehmen brachte, fokussiert die neue Anpassung in erster Linie auf größere Firmen.

Das Inkrafttreten der Erleichterungen ist auf den 1. März 2027 geplant.

Die Regierung möchte damit sicherstellen, dass viele betroffene Unternehmen zeitnah von den vereinfachten Vorgaben profitieren können, da die bisherige Pflicht für zahlreiche Firmen mit einem erheblichen Aufwand verbunden war.