In der Stadt Witten sorgt ein Mann namens Amer G., bekannt als Koran-Vorleser, durch nächtliches Schreien für erhebliche Unruhe in Wohngebieten. Bewohner berichten, dass sein Verhalten Schichtarbeiter und Kleinkinder aus dem Schlaf reißt und als psychische Belastung empfunden wird.
Obwohl die örtlichen Behörden von einer Gefährdung ausgehen, erhält Amer G. weiterhin Sozialleistungen.
Das zuständige Jobcenter hat ihn aus Sicherheitsgründen von der regulären Arbeitsvermittlung ausgenommen und verweist darauf, dass er dort nicht mehr erscheinen müsse. Zahlreiche Betroffene fordern, dem Verhalten konsequent entgegenzuwirken, indem die Sozialzahlungen ausgesetzt und Bußgelder vollständig eingefordert werden, eventuell auch unter Anwendung von Erzwingungshaft.
Amer G., der aus Syrien stammt und in Deutschland Asyl erhielt, müsse die geltenden Gesetze respektieren, so die Forderung. Die Religionsfreiheit dürfe nicht als Rechtfertigung für belästigendes Verhalten missverstanden werden.
Der Staat wird aufgerufen, klarzustellen, dass Recht und Gesetz Vorrang vor störendem Verhalten haben.
