Wiesn-Wirt verklagt Stadt München: Gerichtszoff um das Oktoberfest Auf der Wiesn 2025 im Schottenhamelfestzelt: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (59, l.), Bundeskanzler Friedrich Merz (70) und Vizekanzler Lars Klingbeil (48, r.) prosten der Menge zu München (Bayern) – Gastronom Alexander Egger (50) wollte endlich das große Geschäft und in der Königsklasse der Oktoberfest-Wirte mitspielen. Weil er bislang nur ein kleines Zelt betreiben durfte, klagte er gegen die jahrzehntelange Vergabepraxis der Stadt München.
Der Fall wurde jetzt vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht verhandelt. Alexander Egger (50, hier 2025 mit seiner Ehefrau Katharina) betrieb früher das kleine Wiesnzelt „Münchner Stubn“.
Weil er keinen Erfolg hatte bei seinem Wunsch, ein großes Zelt zu bekommen, gab er sein kleines Zelt auf, obwohl er es für 2026 zugesagt bekam
Es geht um Verwaltungsrecht und die Vergabepraxis auf dem größten Volksfest der Welt. Die Landeshauptstadt München bewertet die Bewerber für die Standplätze der 14 großen Festzelte anhand eines Punktesystems (u.
a. Erfahrung, Hygiene, Sicherheitskonzept).
Und wählt danach aus, wer eine Zulassung als Betreiber erhält. Dass dabei ausschließlich Münchner Brauereien und Gastronomen eine Chance haben, stieß in der Vergangenheit schon oft auf harte Kritik.
Denn das Oktoberfest ist ein Millionen-Geschäft, besonders für die Betreiber der großen Festzelte mit bis zu 10.000 Plätzen. Da wird das ganz große Geld verdient.
Alexander Egger will ein großes Wiesn-Zelt
Da will auch Alexander Egger hin. Er bewarb sich für die Schottenhamel-Festhalle und das Paulaner-Zelt.
Seine sechs Anwälte führten bei Gericht das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ins Feld. Das besagt, dass Bau- und Dienstleistungskonzessionen ab einem Schwellenwert (Auftragswert) von derzeit 5,4 Mio.
Euro netto nur nach einer europaweiten Ausschreibung vergeben werden dürfen. Richter Dr.
Paul Heinrichsmeier will seine endgültige Entscheidung am 16. Oktober verkünden
Über die Frage, ob die Wiesn-Wirte Dienstleistungskonzessionen bekommen haben oder nicht, entbrannte ein Streit.
Eggers Anwälte sagen: „Ja.“ Richter Dr. Paul Heinrichsmeier, Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichtes, sagte: „Nein.“ Denn auch wenn die Stadt eine Umsatzpacht bekäme (derzeit von Großbetrieben 7,8 Prozent), sei das nicht als eigenes wirtschaftliches Interesse der Stadt auszulegen.
„Die Veranstaltung ist ein Angebot für Menschen, sich wirtschaftlich zu betätigen. Die Stadt bietet den Rahmen dazu.“
Heinrichsmeier hat keine rechtlichen Fehler bei der Zeltvergabe finden können.
Deshalb sehe er auch keine Notwendigkeit, den Europäischen Gerichtshof zur weiteren Klärung anzurufen. Die finale Entscheidung will er am 16.
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