Die Regierung hat beschlossen, das bewährte Finanzierungsmodell der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) bis Ende 2031 fortzuführen und gezielt zu überarbeiten. Anlass sind die deutlich zunehmenden Aufgaben und Anforderungen an die Behörde.
Seit 2014 hat sich das Aufgabenspektrum fast verdoppelt, insbesondere in Bereichen wie Geldwäschebekämpfung, Sanktionen, Cybersicherheit und operationale Resilienz. Die Finanzierung stützt sich weiterhin auf einen Staatsbeitrag, Aufsichtsabgaben, Gebühren der beaufsichtigten Institute sowie geringe Dienstleistungserlöse.
Für den Zeitraum 2028 bis 2031 wird der befristete Staatsbeitrag beibehalten. Gleichzeitig werden Abgaben und Gebühren überarbeitet, um sie marktkonform und verursachergerecht anzupassen.
Nach einer Finanzplanung drohte ohne solche Maßnahmen eine Unterschreitung der Mindestreserve. Neu wird zudem eine Wertsicherung eingeführt.
Neben der Finanzierungsregelung sieht die Vorlage weitere gesetzliche Anpassungen vor, etwa bei Amtshaftung und Amtshilfe sowie im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz. Der Vernehmlassungsbericht liegt öffentlich vor, der Anhörungsprozess endet am 30.
November 2026.
