Die Regierung von Liechtenstein hat am 25. August 2026 die Verordnung zu Sanktionen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine angepasst.

Mit dieser Maßnahme übernimmt das Land weitere Teile des von der Europäischen Union bereits im April 2026 beschlossenen 20. Sanktionspakets.

Dieses Paket umfasst verstärkte Reise-, Finanz- und Handelsrestriktionen, die vor allem die russische Militärindustrie sowie den Energie- und Finanzsektor treffen sollen, um die Kriegsführung Russlands zu erschweren. Bereits im April und Mai dieses Jahres hatte Liechtenstein Teile der Sanktionen umgesetzt, mit insgesamt 117 sanktionierten Personen und Organisationen, Handelsbeschränkungen für 60 Unternehmen sowie einem Transaktionsverbot für ausgewählte Schiffe, Häfen und Banken.

Die nun beschlossene Anpassung erweitert die Maßnahmen um ein Verbot von Transaktionen mit russischen Krypto-Dienstleistern und neue Einschränkungen im Bereich von Flüssigerdgastankern und Eisbrechern. Erstmals wird zudem das EU-Anti-Umgehungsinstrument aktiviert, das Sanktionen auch bei Umgehungsversuchen über Drittstaaten wirksam macht.

Dieses Instrument wird für den Export bestimmter sensibler Waren nach Kirgistan eingeführt. Zudem werden rechtliche Schutzmechanismen für liechtensteinische Unternehmen gegen missbräuchliche Klagen in Russland verstärkt.

Die Regierung bekräftigt damit ihre konsequente Haltung zur Unterstützung der Ukraine und die Ausweitung des Drucks auf Russland.