Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat angekündigt, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD prüfen soll. Dabei betonte er, dass das Ziel der Prüfung nicht von vornherein auf ein Verbot der Partei festgelegt sei.
Sollte das Gremium jedoch zu dem Ergebnis kommen, dass die AfD verfassungswidrig ist, erachtet Wüst ein Verbotsverfahren als geboten. Er warnte davor, ein solches Verfahren vorschnell und populistisch zu fordern, da es sorgfältig vorbereitet sein müsse und politischen Schaden anrichten könne, falls es scheitert.
Für eine endgültige Entscheidung sei zudem die Zustimmung der Länder im Bundesrat notwendig. Wüst verknüpfte das Vorgehen mit dem Schutz der Verfassung und unterstrich, dass es sich hierbei nicht um eine Frage der Haltung, sondern um juristische Prüfungskriterien handele.
Im politischen Kontext äußerte er sich zudem gegen einen vorzeitigen Kanzlertausch in der CDU, da dies nur eine vermeintliche Lösung darstelle und die Partei durch interne Streitigkeiten geschwächt werde.
